Teilnahmeregeln

Teilnahmeregeln

Die Pfingsttagung in Bobengrün ist eine Großveranstaltung im Freien mit bis zu 8.000 Teilnehmern. Damit alles glatt läuft, müssen folgende Regeln von allen Teilnehmern eingehalten werden:

  • Teilnehmen dürfen Familien, Einzelpersonen und Gruppen. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer kann nicht auf den Veranstalter erfolgen.
  • Der Gruppenverantwortliche trägt grundsätzlich die Aufsichtspflicht für seine minderjährigen Gruppenteilnehmer (ggf. gemäß konkreter Vereinbarung zwischen Gruppenverantwortlichem und Sorgeberechtigten).
  • Mädchen und Gruppen, die in Bobengrün oder außerhalb untergebracht sind, melden sich sogleich am Tagungsbüro an. Dort erhaltet ihr Schlüssel und Essenmarken. Die verantwortliche Person sammelt die Teilnehmerbeiträge für die gesamte Gruppe ein, meldet die Gruppe an und bezahlt den Gesamtbetrag.
  • Jungen zelten im Zeltlager Froschbachtal oder auf dem oberen Jungen-Zeltplatz, Familien und Mädchen auf dem Familien-Zeltplatz. Alle Teilnehmer bauen erst ihr Zelt auf und melden sich ab Samstag 13:00 Uhr bei der Anmeldung im Zeltlager Froschbachtal an.
  • Wer einen Gasgrill verwendet, ist für den einwandfreien Zustand des Geräts verantwortlich. Insbesondere Verschleißteile (Schlauch) sind selbst zu kontrollieren oder überprüfen zu lassen. Gasgrillbenutzer sind verpflichtet einen Feuerlöscher mitzubringen.
  • Wohnmobile und kleine Wohnwagen finden einen Stellplatz via untere Zufahrt am Tagungsgelände, alle PKWs via obere Zufahrt am Tagungsgelände. Große Wohnmobile und Wohnwagen parken auf Parkplatz P2 in Bobengrün mit dortigem Wasseranschluss.
  • Rauchen ist nur in ausgewiesenen Zonen erlaubt. Alkohol- und sonstiger Drogenkonsum sowie offenes Feuer sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Quartieren verboten! Es gilt das Jugendschutzgesetz.
  • Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Teilnehmer übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt auch für auf unserem Gelände abgestellte Fahrzeuge.
  • Alle sportliche Betätigung erfolgt auf eigene Gefahr!
  • Zeltaufbau frühestens ab Samstag 06:00 Uhr.
  • Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Da die Pfingsttagung eine Outdoor-Veranstaltung ist, veranlasst der Veranstalter bei Gefährdung (z. B. aufgrund von drohendem Gewitter, Sturm ...) zum Schutz der Teilnehmer die Räumung des Veranstaltungsgeländes in Schutzräume (CVJM Häuser, Tagungsbüro, Kirche, PKWs). Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnehmer werden gebeten, sich vorab mit den Verhaltenshinweisen zu ihrem eigenen Schutz vertraut zu machen. Weitere Informationen erhältlich bei Notfällen unter unserer Veranstaltungs-Radiofrequenz UKW (FM) 93,6.
  • Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wird der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet.
  • Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an der Pfingsttagung erkenne ich die Teilnahmeregeln an. Ich bin damit einverstanden, dass Fotos, Videos, Film- und sonstige Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen der Pfingsttagung vom Veranstalter oder von Dritten, die mit dessen Erlaubnis handeln, erstellt werden und auf denen ich/mein Kind abgebildet bzw. hörbar bin/ist, für alle in Betracht kommenden Nutzungsarten räumlich und zeitlich unbeschränkt verwendet werden dürfen. Inhaltlich umfasst das Recht die nichtkommerzielle Nutzung in Printmedien, in Filmaufnahmen über alle Verbreitungswege und im Internet.

79. Pfingsttagung: Samstag, 18. Mai – Montag, 20. Mai 2024